Frankenthaler Verwaltung misst mit zweierlei Maß

Sie kennen sicher die berühmte Szene aus der “Farm der Tiere”: Verblüfft nimmt die Bevölkerung des Bauernhofs zur Kenntnis, dass die revolutionäre Botschaft “Alle Tiere sind gleich” über Nacht durch einen Nebensatz ergänzt wurde: “…, aber manche sind gleicher als andere.” Diese Inschrift könnte in leicht abgewandelter Form durchaus auch am Frankenthaler Rathaus stehen.

Das Grundgesetz  (Art. 21 Abs. 1) setzt die Chancengleichheit der Parteien voraus, indem es die Gründungsfreiheit jeder Partei gewährleistet und jeder Partei den Auftrag erteilt, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Dabei darf der Wettbewerb zwischen den Parteien nicht durch staatliche Einflussnahme verzerrt werden, Parteien sind folglich streng formal gleich zu behandeln. Die Chancengleichheit der Parteien ist verletzt, wenn verschiedene Parteien ungleich behandelt werden und diese Ungleichbehandlung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. (Quelle: Uni Bonn)

Bei Wahlplakaten gelten gewisse Regeln, wo diese aufgehängt werden dürfen, was durchaus sinnvoll ist, zumal beispielsweise ein benachbartes Verkehrsschild nicht verdeckt werden oder derart in den Hintergrund treten darf, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Bei allen plakatierenden Parteien kommt es vor, meist aus mangelnder Kenntnis dieser Regeln, zuweilen vielleicht auch vorsätzlich, dass gegen diese Regeln verstoßen wird. Sollte dies der Verwaltung bekannt werden, so muss diese eine entsprechende Aufforderung zur Beseitigung der Unregelmäßigkeit an die betroffene Partei schicken. Ein solche Aufforderung kann dabei jedoch durchaus unterschiedlich ausfallen:

An die AfD gerichtet:

“Heute ist aufgefallen, daß weitere Wahlplakate im Stadtgebiet aufgehängt wurden. Beispielsweise im Bereich der Flomersheimer Straße (an Baumstämmen und an Verkehrszeichen in Fahrtrichtung), auf der Brücke (inkl. der Rampen) etc. Wir bitten die Plakatierungsstandorte – im gesamten Stadtgebiet – an die Auflagen im beigefügten Bescheid bis heute, 23 Uhr, anzupassen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen sehen wir uns gezwungen, die Plakate kostenpflichtig abzuhängen. Der Vollzugsdienst wird hiermit entsprechend unterrichtet, so dass ab morgen (Donnerstag, den 07.09.2017) von Amts wegen abgehängt wird, was nicht mit dem Genehmigungsbescheid konform ist. Für Ihre Kooperation danken wir im Voraus; wir bitten um Vollzugsmeldung!

An andere Parteien gerichtet:

“In den vergangenen Tagen lagen Beschwerden vor, dass auf Brücken (inkl. Rampen), an Verkehrszeichen (in Fahrtrichtung), sowie in verkehrsbehindernder Weise Wahlplakate aufgehängt wurden. Bitte prüfen Sie, die gewählten Standorte eigenverantwortlich und hängen Sie die Plakate ggf. schnellstmöglich um. Für Ihre Kooperation danken wir im Voraus.”

Ahnen Sie bei der weichgespülten Wortwahl “eigenverantwortlich” und “gegebenenfalls” in der zweiten Aufforderung bereits, wie es weiterging? Dann gehören Sie wohl zu denen, die sich von schillernden Sprechblasen über den Rechtsstaat nicht mehr täuschen lassen.

Die vorschriftswidrig angebrachten AfD-Plakate wurden eilig entfernt, schließlich waren wir gewarnt durch das Vorgehen der Ortsgemeinde Heßheim, die beim angedrohten kostenpflichtigen Vollzug einen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt hatte: Morgens um 8.40 Uhr wurde der verantwortliche Koordinator für den AfD-Wahlkampf telefonisch aufgefordert, Plakate an unzulässigen Stellen abnehmen zu lassen. Um 12 Uhr mittags wurde ihm per Mail mitgeteilt, die Plakate seien bereits von der Ortsgemeinde entfernt worden. Bei diesem Tempo konnten wir nicht mithalten, denn unsere berufstätigen ehrenamtlichen Helfer waren um diese Zeit bei der Arbeit. Von Rentnern (im teilweise weit fortgeschrittenen Alter) erwarten wir nicht, daß sie freihändig auf einer Leiter stehend Plakate abhängen.

In Frankenthal hat man sich inzwischen immerhin für den martialischen Ton der Aufforderung entschuldigt. Dann ist doch alles in bester Ordnung und dem Grundgesetz Genüge getan? Leider nicht.

Im gesamten Stadtgebiet werden Sie von der FDP nur Plakate im A0-Format sehen, die eigentlich nicht erlaubt sind. Wenn Sie durch Frankenthal gehen oder fahren, behalten Sie doch mal die Vorschrift im Hinterkopf, dass Plakate an Verkehrszeichen und besonders in Kreuzungsbereichen verboten sind. Fällt Ihnen etwas auf? Insbesondere der gute TORBJÖRN kann darüber nur milde lächeln und ruft uns an jeder Kreuzung zu: He, ich darf das – ich bin CDU!

Sie, liebe Bürger, haben es am Wahlsonntag buchstäblich in der Hand, über diese deformierte Demokratie abzustimmen und eine starke Opposition zu wählen. Wir zählen auf Sie!