Bereits Ende 2015 sieht der Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Prof. Rupert Scholz in der Entscheidung, die Grenzen für jedermann zu öffnen, erhebliche Verstöße gleich gegen mehrere Gesetze, nämlich das Abkommen von Dublin, den Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel des Grundgesetzes selbst. In diesem Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Chancen hätte.
Ähnliche Artikel
Wie Multikulturalismus scheitert – Beispiel Schweden
Die Idee, dass man Menschen mit unterschiedlicher kultureller Prägung, davon ausgehend mit unterschiedlichen kulturellen Praktiken, Werten und vor allem Handlungen und Handlungserwartungen, einfach in einem Staat zusammensperren und sich selbst überlassen kann, ist eine der […]
Die Islamisierung des Libanon – Blaupause für Europa?
Die US-Journalistin Brigitte Gabriel mit libanesischen Wurzeln beschreibt hier bereits im Jahre 2011 aus eigener Erfahrung, wie die massenhafte Zuwanderung von Menschen aus muslimischen Gesellschaften letztlich zur Islamisierung eines Landes führt und wie dies dem […]
Unternehmer: Wir stehen vor einem kulturellen Zusammenbruch
Bereits kurz nach der illegalen Grenzöffnung im Jahre 2015 durch Frau Merkel stand Heinz Hermann Thiele (Knorr Bremse AG) als einer der ersten Unternehmer auf, um sich öffentlich gegen die Politik der grenzenlosen Zuwanderung zu […]
