Bereits Ende 2015 sieht der Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Prof. Rupert Scholz in der Entscheidung, die Grenzen für jedermann zu öffnen, erhebliche Verstöße gleich gegen mehrere Gesetze, nämlich das Abkommen von Dublin, den Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel des Grundgesetzes selbst. In diesem Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Chancen hätte.
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