Die Unterwerfung des Bundestages

Der französische Schriftsteller Michel Houellebecq hat in seinem vielgelesenen Roman “Die Unterwerfung” auf ebenso beklemmende wie ironische Weise die islamische Machtübernahme in Frankreich geschildert. Jede Machtübernahme, sei es eine islamische, nationalsozialistische oder kommunistische, hat eine Vorgeschichte. Ganz plötzlich und spontan geschieht ein solch einschneidendes Ereignis nie. Und es gibt deshalb immer Vorzeichen und Vorboten, die auf eine solche Entwicklung hinweisen.

In der konstituierenden Sitzung des Bundestages am 24. Oktober 2017 ist etwas geschehen, was in der Zukunft einmal als Vorzeichen für den künftigen Sieg des Islams in Deutschland betrachtet werden könnte. Denn die Verweigerung von fünf im Bundestag vertretenen Parteien, den AfD-Kandidaten Albrecht Glaser zu einem von sechs Bundestagsvizepräsidenten zu wählen, hat eine weit größere Bedeutung und Tiefendimension als nur Ergebnis eines kleingeistigen Scharmützels zwischen etablierten und neuen politischen Kräften gewesen zu sein.

Die inhaltliche Begründung für die Ablehnung Glasers bezieht sich nämlich nicht auf dessen Mitgliedschaft in der verhassten AfD oder auf irgendwelche Verfehlungen im Leben des 75-jährigen Kandidaten. Vielmehr wird ihm zum Vorwurf gemacht, er verneine die Vereinbarkeit des Islam mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Logischerweise folgt daraus, dass die überwältigende Zahl der Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken den Islam mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Verweis auf Artikel 4 des Grundgesetzes für vereinbar erachtet.

“Freiheit des Glaubens”

Nun sind weder die “Freiheit des Glaubens” noch die “ungestörte Religionsausübung” für irgendeinen Moslem in Deutschland in Gefahr – auch nicht durch Albrecht Glaser -, soweit die Wahrnehmung dieser Grundrechte im Rahmen der in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen geschieht. Was allerdings nicht vereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist und sein kann, ist der totalitäre Anspruch des Islam, auch kulturell und politisch die weltliche Ordnung nach seinen Vorstellungen bestimmen zu wollen.

Genau deshalb gehört der Islam weder zu Deutschland noch zu Europa oder Amerika. Überall hier und dort nämlich gibt es säkulare Ordnungen, die den Religionsfrieden sowie die freie Ausübung von  Religionen gewährleisten, aber keineswegs die Errichtung einer religiös begründeten Alleinherrschaft erlauben, auch nicht die des Islam. Dass es Staaten auf der Welt gibt, die das anders praktizieren, ist eine Realität, die nur von den Bevölkerungen dieser Staaten geändert werden kann.

Glaser und die AfD wollen und können Moslems in Deutschland weder ihre Glaubensfreiheit noch ihre Religionsausübung verweigern. Aber sowohl Glaser als auch sonst jemand kann mit besten Gründen den totalitären Anspruch des Islam für unvereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung halten. Andere politische Kräfte oder Personen können das im Rahmen der Meinungsfreiheit anders betrachten. Doch daraus folgt mitnichten das Recht, einen Politiker von einer seiner Partei zustehenden Position auszuschließen, weil er eine Auffassung vertritt, die zweifellos vereinbar mit dem Grundgesetz ist.

Unterwerfungsgeste gegenüber dem totalitären Anspruch des Islam

Geschieht das trotzdem, kann es für das Verhalten der anderen Fraktionen im Bundestag nur zwei Interpretationen geben: Entweder diese haben nur einen Vorwand gesucht, um den AfD-Kandidaten zu verhindern. Dann haben sie sich allerdings selbst leichtfertig ein Ei ins Nest gelegt, dessen sie nicht froh werden dürften. Oder mit der Ablehnung Glasers haben sie eine folgenschwere Unterwerfungsgeste gegenüber den totalitären Anspruch einer kulturfremden, aber sich über Einwanderung ausbreitenden Religion praktiziert. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob den daran beteiligten Abgeordneten diese Unterwerfungsgeste bewusst war oder ob sie nur abgenickt haben, was die Fraktionsspitze vorgegeben hatte.

Der Grundsatzkonflikt

Entscheidend ist die tatsächliche Botschaft der dreimaligen Ablehnung Glasers: Wer offen und öffentlich unter Berufung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung den totalitären Anspruch des Islam mit dieser nicht vereinbar hält, wird von einer großen Mehrheit der gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausgegrenzt. Zugleich erklärt folglich diese große Mehrheit, ob nun bewusst oder im Zustand sträflicher Ahnungslosigkeit und politischer Naivität, den totalitären Anspruch des Islam, sich über die säkulare Ordnung zu stellen, für vereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Damit haben die Fraktionen und Parteien, die Glaser verhindern wollen, einen Grundsatzkonflikt beschworen, der ihnen in seiner ganzen Konsequenz vielleicht nicht klar war, der aber jetzt ausgetragen werden muss. Es ist deshalb der AfD-Fraktion zu empfehlen, diesem Konflikt nicht auszuweichen, also weiter auf dem Kandidaten Glaser zu beharren, zumindest so lange der Kandidat nicht von sich aus auf weitere Wahlbewerbungen verzichtet. Denn es geht jetzt um mehr als nur um eine parlamentarische Position: Es geht jetzt um Unterwerfung oder Standhalten – es geht um einen zutiefst existenziellen Aspekt der Zukunft Deutschlands!

Über den Autor: Wolfgang Hübner schreibt seit vielen Jahren für den Blog PInews, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der “Bürger für Frankfurt” (BFF) legte Ende Oktober 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der 71-jährige leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite erreichbar.