Die AfD Fraktion Frankenthal hat folgende Anfrage in den Stadtrat eingebracht:
Der Fahrradparkturm am Frankenthaler Hauptbahnhof wurde am 26. Mai 2026 als erste Anlage dieser Art in Rheinland-Pfalz eröffnet. Er bietet auf der Fläche von etwa drei Pkw-Stellplätzen Platz für 96 Fahrräder, verteilt auf acht voneinander unabhängige Module; acht Stellplätze verfügen zusätzlich über eine Lademöglichkeit für E-Bikes. Die Buchung und der Zugang erfolgen ausschließlich über eine App des Betreibers. Die Baukosten lagen bei rund 1,3 Millionen Euro und wurden überwiegend aus Landesmitteln gefördert.
Wenige Wochen nach der Eröffnung hat die Schweizer V-Locker AG am 13. Juli 2026 beim zuständigen Gericht Überschuldung angezeigt und ihre Bilanz eingereicht. Über die Eröffnung eines Konkursverfahrens entscheidet das Gericht. Nach eigenen Angaben kann das Unternehmen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung keine weiteren Leistungen erbringen – betroffen sind ausdrücklich der Betrieb und die technische Betreuung der installierten Anlagen, Support-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie die Bearbeitung von Anfragen und Störungen. Andere betroffene Kommunen haben bereits reagiert; in Bonn wurden Neubuchungen gestoppt und Nutzer aufgefordert, ihre Fahrräder aus den Anlagen zu holen.
Der SWR berichtete hierüber unter dem Titel „Fahrrad-Parkturm vor dem Aus“ (swr.de).
Da eine erhebliche Summe an Steuermitteln in eine Anlage geflossen ist, deren Nutzbarkeit vollständig von der Software, der App und dem technischen Support eines nunmehr zahlungsunfähigen Unternehmens abhängt, ergibt sich ein dringender Aufklärungsbedarf.
Fragen
Zum aktuellen Betrieb und zur technischen Lösung
1. Wurde bereits eine Lösung gefunden, das Fahrradparkhaus mit der Betriebssoftware eines anderen Anbieters zu betreiben? Falls ja: mit welchem Anbieter, zu welchen Kosten und ab wann? Falls nein: welche Optionen werden derzeit geprüft und bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
2. Sind noch alle Serviceleistungen über die App verfügbar oder gibt es bereits Einschränkungen (z. B. bei Neubuchungen, Verlängerungen, Bezahlvorgängen, Störungsmeldungen oder Kundensupport)?
3. Ist aufgrund dieser Insolvenzmeldung die Akzeptanz bei den Nutzern bereits zurückgegangen? Wir bitten um Angabe der Nutzer- bzw. Buchungszahlen und der Auslastung seit der Eröffnung, aufgeschlüsselt nach Monaten.
Zur Vorbereitung und Vergabe
4. Wurden im Vorfeld Prüfungen durchgeführt, die hätten zeigen können, dass sich der Betreiber in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet? Insbesondere: Wurden im Rahmen der Eignungsprüfung Bonitätsauskünfte, testierte Jahresabschlüsse oder Eigenkapitalnachweise angefordert und ausgewertet, und mit welchem Ergebnis?
5. Wie ist das Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und der V-Locker AG ausgestaltet? Wer ist Eigentümer der baulichen Anlage,der Steuerungstechnik und der Software? Enthält der Vertrag Regelungen für den Fall der Insolvenz des Betreibers (Kündigungsrecht, Fortführungsklausel, Herausgabeanspruch)?
6. Verfügt die Stadt über die Rechte und die technischen Mittel, die Anlage eigenständig oder durch Dritte weiter zu betreiben? Wurde insbesondere eine Software-Hinterlegung (Source-Code-Escrow), eine Übergabe der Steuerungs- und Zugangssoftware oder eine dokumentierte Schnittstelle vertraglich vereinbart?
7. Wurden Sicherheiten wie Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften vereinbart? Falls ja, in welcher Höhe und sind diese im Insolvenzfall verwertbar?
8. Wie ist sichergestellt, dass Nutzer im Störungsfall an ihre eingestellten Fahrräder gelangen? Gibt es eine mechanische Notöffnung, und wer ist hierfür personell und organisatorisch zuständig?
9. Was geschieht mit den bei V-Locker gespeicherten Nutzerdaten sowie mit bestehenden Abonnements, Guthaben und Vorauszahlungen der Kunden? Wie stellt die Stadt die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Insolvenzfall sicher?
10. Welche förderrechtlichen Konsequenzen ergeben sich? Besteht eine Zweckbindungsfrist für die Landesförderung, und droht bei einer dauerhaften Einschränkung oder Einstellung des Betriebs eine anteilige Rückforderung der Fördermittel? Wurde das Land Rheinland-Pfalz bereits informiert und wie hat es reagiert?
11. Welche laufenden Kosten trägt die Stadt derzeit für die Anlage (Energie,Versicherung, Reinigung, Wartung, Verkehrssicherungspflicht), und wie hoch sind die kalkulierten jährlichen Betriebskosten insgesamt?
12. Wie ist die Ersatzteilversorgung für Mechanik und Elektronik gesichert? Handelt es sich um proprietäre Komponenten der V-Locker AG oder um am Markt verfügbare Bauteile?
13. Steht die Stadt im Austausch mit den anderen betroffenen Kommunen (u. a. Bonn, Halle, Mühlacker, Schwalmstadt-Treysa) mit dem Ziel einer gemeinsamen Anschlusslösung?
14. Ab welchem Zeitpunkt bzw. unter welchen Bedingungen würde die Stadt die Anlage stilllegen, und welches Nachnutzungskonzept bestünde in diesem Fall?
Begründung
Die Anlage wurde nahezu vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist bereits wenige Wochen nach ihrer Eröffnung in ihrem Bestand gefährdet. Der Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob das wirtschaftliche Risiko des Betreibers im Vorfeld angemessen geprüft wurde, welche vertraglichen Absicherungen bestehen und wie der Weiterbetrieb gesichert werden soll. Zugleich sollten aus dem Vorgang Schlussfolgerungen für künftige Beschaffungen gezogen werden, bei denen die Funktionsfähigkeit einer öffentlichen Infrastruktur von der Software und dem Fortbestand eines einzelnen Unternehmens abhängt.
