Zum Stand der Stiftungsförderung erklärt die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung Erika Steinbach:
„Es gibt keinerlei Anzeichen, dass sich Bundesregierung und Bundestag an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts halten wollen. Durch Ihre Ignoranz verhöhnen sie geradezu das Bundesverfassungsgericht und treten dessen Rechtssprechung mit Füßen.
Wenn Ungarn oder Polen so mit den legitimen Rechten ihrer jeweiligen Oppositionen und ergangenen Urteilen umgehen würden, was sie nicht tun, dann wäre Deutschland auf allen Ebenen als erstes der schärfste Kritiker.
Weder die Bundesregierung noch der Deutsche Bundestag haben bis heute ein vom Bundesverfassungsgericht eingefordertes Stiftungsgesetz zur Vergabe von Mitteln an politische Stiftungen vorgelegt oder gar verabschiedet. Obwohl das BVerfG am 22.2.2023 bezogen auf die Förderung der DES deutlich geurteilt hat, dass es „die Notwendigkeit einer besonderen gesetzlichen Regelung für staatliche Leistungen, die sich erheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Partei am politischen Wettbewerb auswirken“ gibt.
In den ganzen Monaten seit Urteilsverkündung haben weder Bundesregierung noch Bundestag Anstalten gemacht, ein Stiftungsgesetz zu erarbeiten, geschweige denn zu verabschieden. Die Erwartung des BVerfG, es gäbe keine Anzeichen gäbe, dass das Urteil nicht zeitnah umgesetzt würde, hat sich leider nicht erfüllt.
Mit großer Unverfrorenheit enthält auch der Haushaltsplanentwurf für 2024 wiederum keine Mittel für die DES, sondern bedenkt ausschließlich die politischen Stiftungen aller anderen Fraktionen mit rund insgesamt 700 Millionen Euro. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürften aber auch alle anderen politischen Stiftungen keine Mittel mehr erhalten, solange es kein Stiftungsgesetz gibt.
Die Bundesregierung lehnt selbst die Auszahlung der uns gemäß Urteil des BVerfG widerrechtlich verweigerten Mittel aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 ab.
Diese Sachverhalte zeigen insgesamt ein besorgniserregendes Maß an Ignoranz gegenüber geltender Rechtssprechung. Zweifel am rechtsstaatlichen Handeln sowohl der Bundesregierung als auch des Deutschen Bundestages und an der Rechtsstaatlichkeit unseres Landes sind nicht von der Hand zu weisen.“