Im Mai 2021 hat die AfD Frankenthal eine kleine Anfrage in den Stadtrat eingebracht (siehe hier), in der unter anderem um Informationen gebeten wurde, an welchen Frankenthaler Grund- und weiterführenden Schulen sich die Lehrer durch eine so genannte Remonstration gegen die Durchführung der verpflichtenden Corona-Selbsttests durch die Schüler im Klassenverbund gewehrt haben.
Da sich die Stadt Frankenthal, die zwar Schulträger, nicht jedoch Dienstherr der Frankenthaler Lehrer ist, für nicht zuständig erklärte, wurde die kleine Anfrage zurückgezogen und kurzerhand in ergänzter Fassung durch die Landtagsfraktion in den Bildungsausschuss des Landes Rheinland-Pfalz eingebracht. Die Antworten liegen nunmehr in Form eines Sprechvermerks vor, der vorab beantragt wurde, um nicht allzu lange auf die schriftliche Antwort warten zu müssen:
Schulen und Anzahl der Lehrer, die remonstriert haben (bis 19. Mai 2021):
Schule | Anzahl der Lehrer | Anzahl in Prozent |
Grundschule Eppstein-Flomersheim | 1 (von 15) | 6,67 % |
Grundschule Erkenbert | 1 (von 8) | 12,5 % |
Grundschule Friedrich-Ebert | 18 (von 27) | 66,67 % |
Grundschule Neumayer | 2 (von 19) | 10,53 % |
Grundschule Studernheim | 4 (von 6) | 66,67 % |
Realschule Schiller | 1 (von 85) | 1,18 % |
IGS Frankenthal | 1 (von 73) | 1,37 % |
Gymnasium Karolinen | 22 (von 97) | 22,68 % |
Genannte Gründe für die Remonstrationen:
- Im Rahmen der Begleitung positiv getesteter Schüler in einem separatem Raum könne die Aufsichtspflicht nicht ausgeübt werden.
- Herstellervorgaben könnten aufgrund fehlenden medizinischen Wissens und geforderter Hygieneanforderungen aufgrund von Raummangel nicht umgesetzt werden.
- Es würden durch den Schulträger keine Testmittel wie Stoppuhren und Müllsäcke zur Verfügung gestellt.
- Die Beaufsichtigung potentiell ansteckender Schüler sei unzumutbar, falsch-positiv getestete Schüler könnten mit tatsächlich ansteckenden Personen in einem Raum sein.
- Grundschüler bzw. inklusiv beschulte Schüler benötigen mehr Anleitung, was eine körperliche Annäherung bedeuten kann.
- Bei dem AESKU Rapid-Test bestanden Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit.
- Man habe kein Fachwissen, um eine ordentliche Anleitung der Schüler zu gewährleisten, und sehe ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung.
- Man sehe eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schüler (insbesondere im Falle eines positiven Ergebnisses) und insgesamt eine Steigerung der schon aufgetretenen Belastung der Lehrkräfte.
Weshalb wurden die Eltern nicht über die Remonstrationen in Kenntnis gesetzt?
Eine Information derartiger innerbehördlicher Vorgänge an die Eltern und damit zusammenhängender beamtenrechtlicher Fragen erfolgt nicht.
Warum haben die Schulen, an denen remonstriert wurde, den Selbsttest zu Hause nicht gestattet?
Dies oblag allein den einzelnen Schulen und ist bei diesen zu erfragen.
Gab es jemals eine derart hohe Anzahl an Remonstrationen? Falls ja, wann und zu welchem Anlass?
Keine Antwort
Überdies blieben – zumindest in dem Sprechvermerk – noch weitere Fragen unbeantwortet. Wer sich für Details interessiert, kann hier die vollständige Anfrage und hier den Sprechvermerk herunterladen.
Es ist ferner anzumerken, dass eine Aussage von Frau Ministerin Hubig nicht mit der uns zugetragenen Information übereinstimmt, dergemäß an einer der oben genannten Schulen das gesamte Kollegium gegen die Durchführung der Corona-Selbsttests remonstriert haben soll.
Überdies interessieren wir uns natürlich auch für Ihre Meinung zu den verpflichtenden Selbsttests an bzw. für die Schulen.